Ich habe ein Strompaket für ein Jahr geordert, das ich allerdings nach rechtzeitiger Kündigung nur vier Monate nutzte. ... Der Stromanbieter beruft sich auf seine AGB, die im Abschnitt Preise in Satz 2 wie folgt formuliert: "Der Paketpreis umfasst einen Betrag für eine feste Strommenge innerhalb der vereinbarten Laufzeit, den der Kunde unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch immer vollständig bezahlen muss" Ich berufe mich auf Satz 2 im Abschnitt Umzug der AGB, der wie folgt formuliert ist: "Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums." und schließe daraus, das für die Abschlussrechnung das korrekte Verhältnis der Verbrauchsmonate ermittelt werden muss (Also Jahrespaketpreis/12*Anzahl der Verbrauchsmonate) Das nicht der volle Paketpreis, sondern nur 72% bezahlt werden soll, liegt an einem "Kulanzbetrag" der aufgrund des vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag wegen des Umzugs vom Stromanbieter gewährt wird.