Die Ehefrau verfügt über voreheliche 50.000 €, die sie gerne in die Ehe einbringen und auch in das Haus stecken möchte. ... Ist das für sie relevant oder werden für den Zugewinn nur die Kredite berechnet? ... Es wurden im Netz folgende sich widersprechende Aussagen gefunden: Ist ein Ehegatte Alleineigentümer wird er wohl den höheren Zugewinn haben und damit verpflichtet sein, dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich auszuzahlen. Wenn die Schulden des Ehemannes und Alleineigentümers gemeinsam in der Ehe von beiden abgetragen werden, entsteht ggf. für die Ehefrau ein Nachteil, weil er ja keinen positiven Zugewinn hat?