Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Gesellschafter (Arbeitnehmer)
vom 28.6.2010
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Beteiligt bin ich an der Holding, arbeitsvertraglich bei einer der Gesellschaften. (Beides GmbH´s) Ich war bis vor kurzem als Abteilungsleiter in diesem Unternehmen tätig, bevor mir betriebsbedingt gekündigt wurde. ... In der Gesellschaftervereinbarung ist u.a. folgendes geregelt: a) die Anteile gehen bei betriebsbedingter Kündigung an den Investor b) eine entsprechend deutlich verringerte Beteiligung am Verkaufserlös c) ein Wettbewerbsverbot, auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft (2 Jahre) - jedoch ohne eine Entschädigungsvereinbarung Folgende Fragen: 1) Ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (als ehemaliger Gesellschafter) unter Berücksichtigung der Stellung (Leitender Angestellter, geringe Beteiligung) rechtlich o.k., strittig oder ungültig?