Grüß Gott Wir bewohnten seit 1988 die OG.Wohnung des Elternhaus meiner Frau,die wir selber mit ca.60000 DM Umgebaut haben.1995 wurde die Wohnung (70m2 zwei Kinder ) zu Klein.Dan standen wir vor der frage einen Anbau oder Neubau zu erichten.Zu diesem Zeitpunkt waren die Eltern meiner Frau über das Vorhaben bestens Infomiert! Zur Sicherrung des Besitzstandes um unser Bauvorhaben verwirklichen zu Können,setzten wir die Übergabe des Elternhaus voraus.Da die Schwester meiner Frau auch Erbberechtigt ist.Aus dieser Situation heraus wurde an einem Übergabevertag gearbeitet.Da ja auch die Schwester versorgt sein muss.Dann kahm es 1995 zur Übergabe an die Beiden Töchter Eine bekam das Elternhaus die andere das Anwesen Der Großeltern.Somit war unser Bauforhaben gesichert,und Konnten jetzt eine Teilfläche von 500m2 Zukaufen und mit dem Stamgrundstück Ferschmelzen.Aus einem 850m2 wurde ein 1350m2 Grundstück!! Dies fand im Frühjahr 1996 statt, Zu diesem zweck war eine Grundschuldbestellung nötig.Die damals benötigten 50 000 DM War ein an uns Übertragener Bausparvertrag der Schwigereltern das auch der Notar der die Grundschuldeintragung beantragte zur Kentnis nahm,Der selbe Notar der 6 Monate zufor den Übergabevertrag Ausarbeitete.Der besagte Notar hat auch die Schwigerältern über die eintragung informiert,aber nicht auf die Ausdrückliche zustimmung der Eltern bestanden, die er sebst ein halbes Jahr zuvor in Denn Übergabevertrag als Bedingter Rückübertragunsanspruch bei Belastung des Grundstücks für die Eltern eingebaut hatte.Trotzaledem die Grundschuld wurde Eingetragen und nach Tilgung des Gredit 1997 sofort wieder Gelöscht.