Kleiner Unfall beim Einparken auf glattem Parkplatz – wer hat Schuld?
vom 6.2.2009
25 €
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Da nur der Parkplatz und die kurze Zufahrt zu diesem unerwartet glatt waren, stellt sich die Frage, ob der Hauseigentümer o.ä. nicht verantwortlich ist, vor einem glatten Parkplatz zu warnen (vgl. ... Vor allem da er gewusst hat, dass der Parkplatz glatt ist. ... Meine konkrete Frage an Sie: was muß ich nun beachten und lohnt es sich, den Hauseigentümer wegen versäumter Warnung vor glattem Parkplatz in Haftung zu nehmen?