Person A hat im DEZ 08 noch gearbeitet und wollte dann in Elternzeit - Partnermonate gehen (2 MON) - somit während der Kündigungszeit Person A hat somit per Ende DEZ 08 (per 28.DEZ) seine 2 Partnermonate bei der Elterngeldstelle beantragt - für JAN 09 und FEB 09 Die 2 Partnermonate (Elternzeit) im JAN-FEB 09 wurden von beiden Seiten (AG - AN) schon mehrer Monate vorher besprochen und einvernehmlich akzeptiert Ist Zustand der Firma Person B - der Geschäftsführer - Einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gestellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen Person B ist auch einer der 6 Gesellschafter der GmbH Durch eine hohe Forderung eines Kunden aus Übersee, die evtl. uneinbringbar ist, könnte es sein, das eine Insolvenz der GmbH unausweichlich ist. Meine Frage bezieht sich auf die Insolvenz der Firma in JAN 09/FEB 09 und die Übernahme durch einen Insolvenzverwalter. Person B - Geschäftsführer - sieht ein Risiko in seinem Verantwortungsbereich bei einer Insolvenz, wenn Person A in Elternzeit geht.