Eigentlich hätte ich mir demnach meine Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist ohne Probleme wieder beantragen können, bekam aber dann doch meine Zweifel, als neben den üblichen erforderlichen Unterlagen (Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild) erneut ein behördliches Führungszeugnis gefordert wurde... der Grund dafür ist, dass während der besagten elf Monate erneut Probleme mit der Polizei eintraten u gg mich wg Verstoßes gg. das BtmG eine Bewährungsstrafe von 11Mon auf 3Jahre verhängt wurde (im Endeffekt wurden daraus dann sogar 4Jahre Bwh, die ich aber letztendlich geschafft habe). ... Wäre es eher ratsam die wiedererteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen EU Mitgliedsstaat anzustreben?