Überbaute Grundstücksgrenze
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, vor wenigen Wochen haben wir in einem "Neubaugebiet" ein Grundstück erworben, auf dem wir bis Jahresende ein EFH + Doppelgarage errichten wollen / werden. Das Grundstück liegt in einer Kurve, hat daher in etwa die Form eines Kuchenstücks (die Spitze ist ca. 13,5m breit) und grenzt an zwei annähern gleich große Nachbargrundstücke. Zur Linken befindet sich ein noch unbebautes Baugrundstück, zur Rechten ein bereits bebautes.