Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
In Ihrem Bundesland ist der Bau von Gartenhäusern genehmigungsfrei, wenn der umbaute Raum 30 Kubikmeter nicht überschreitet. Das erscheint bei Ihnen zweifelhaft, da die Grundfläche ja bereits 18 qm beträgt.
Zudem sind Grenzabstände einzuhalten. Auf die Grenze darf nur gebaut werden, wenn bereits auf der Gegenseite eine Grenzbebauung vorhanden ist - das ist nach Ihrer Schilderung der Fall.
Es wird also auf den umbauten Raum ankommen - ist dieser größer als 30 Kubikmeter, werden Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt