Sämtliche Aufbauten, eingebaute Betonplatten, Podeste und Fundamente sind auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn sie vom Nachfolger nicht übernommen werden.... Dafür anfallende Kosten gehen zu Lasten des Pächters. ... Ich schrieb ihn dementsprechend an, behielt mir vor, mein Haus zum Verkauf anzubieten, dass das nur einen Versuch darstellen würde, mein Haus zu verkaufen, auf keinen Fall aber als Einverständnis, mit der Kündigung einverstanden zu sein, zu werten sei.