Die Käufer übernehmen jedoch diejenigen Rechte, die sie selbst bestellt und zur Eintragung beantragt haben. § 4. ... Die Verkäuferin hat insbesondere dafür einzustehen, dass am Tage der Übergabe keinerlei Miet-, Pacht-, Nutzungsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter sowie Rückstände an Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben bestehen. (4) Auflagen des Bauaufsichtsamtes oder sonstiger Behörden sowie Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind der Verkäuferin nicht bekannt. ... Rechtsnachfolge (1) Die Verkäuferin hat beim Erwerb des Grundbesitzes zur UR-Nr. 398/2012 vom 10.05.2012 des Notars XXXXX gegenüber der DB Netz Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen: Amtsgericht Frankfurt am Main HR B 50879, eine Freistellungsverpflichtung mit folgendem Wortlaut übernommen: Der Käufer hat keine Rechte aus Verunreinigungen des Kaufgegenstandes, insbesondere Boden- und Grundwasserverunreinigungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.