Fahrpreisnacherhebung Bahn: Mahn- und Inkassoschreiben erhalten
1. Januar 2010 15:56
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Ich pendle täglich mit dem ICE zwischen meinem Wohnort und meiner Arbeitsstätte. Dazu benutze ich eine Jahresfahrkarte (ohne Bild, aber personalisiert) im Abonnement. Der Betrag für dieses Abonnement wird monatlich von der Bahn von meinem Konto abgebucht.
Wenn man Zug fährt und seine Karte vergessen hat, stellt einem der Zugbegleiter eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung (Preis der Fahrt zzgl. 40,-€ Strafe) aus. Wenn man mit diesem Zettel zum Schalter geht und nachweisen kann, dass man zu dem Zeitpunkt eine gültige Fahrkarte besessen hat, reduziert sich der Betrag auf 7€ Bearbeitungsgebühr.
Am 03.04.2009 bin ich wie jeden Tag mit dem Zug zu meiner Arbeitsstätte gefahren. Auf dem Hinweg morgens bin ich nicht kontrolliert worden. Auf der Rückfahrt ist mir dann bei der Fahrkartenkontrolle aufgefallen, dass ich mein Portemonnaie (darin bewahre ich meine Fahrkarte auf) zu Hause vergessen hatte. Allerdings habe ich für solche Fälle immer eine Kopie meiner Fahrkarte und meines Personalausweises in der Tasche. Das wollte der Kontrolleur jedoch nicht akzeptieren. Ich teilte ihm daraufhin mit, dass ich ein Abonnement bei der Bahn habe für diese Strecke und dass er das sicher anhand meiner Adresse im System prüfen könne oder prüfen lassen könne. Ich sollte ihm daraufhin meine Adresse notieren (auf einer Fahrplanübersicht, die er mir in die Hand drückte). Er ging dann wortlos weg und kam auch bis zu meiner Haltestelle nicht wieder. Da er wusste, wo ich aussteigen muss, bin ich davon ausgegangen, dass die Sache erledigt sei.
Ich bin dann auch an meiner Haltestelle ausgestiegen (der Zug wartet dort auch höchstens 2 Minuten, bevor er weiterfährt).
Am 05.06.2009 habe ich dann von der Bahn eine Mahnung erhalten (datiert auf den 08.05.2009) wegen einer nicht bezahlten Fahrpreisnacherhebung. Im Schreiben stand der 03.04.2009. Da ich nur einmal meine Karte vergessen habe, gehe ich davon aus, dass es sich um oben geschilderten Vorfall handelt. Ich habe der Bahn daraufhin per E-Mail mitgeteilt, dass ich am 03.04.09 keine Fahrpreisnacherhebung erhalten hatte und dass der Schaffner auch nicht signalisierte mir eine auszustellen oder zu warten. Am selben Tag habe ich der Bahn die 7,-€ Bearbeitungsgebühr (die ich oben erwähnte) überwiesen, da ich ja eine gültige Karte hatte. Gleichzeitig habe ich eine Kopie meiner Fahrkarte per Post an die Bahn geschickt (leider leider nicht per Einschreiben). Bis heute habe ich keine Rückmeldung von der Bahn bekommen.
Am 20.06.2009 allerdings habe ich schon ein Schreiben von Infoscore erhalten, in dem sie mir danken, dass ich mich zur Ratenzahlung entschlossen habe und dass sie mit einer Ratenzahlung einverstanden sind (Dieser Brief bezieht sich wahrscheinlich auf die 7,-€, die ich jedoch an die Bahn überwiesen hatte, nicht an Infoscore) und haben mir die Höhe und das Datum der nächsten Ratenzahlung mitgeteilt.
Daraufhin am 25.06.2009 habe ich eine E-Mail an Infoscore geschrieben und oben genannten Sachverhalt erklärt und ebenfalls die E-Mail, die ich an die Bahn geschickt hatte, angehängt.
Am 22.07.2009 hat Infoscore geantwortet, dass ich die Fahrkarte nicht innerhalb von 14 Tage vorgezeigt hätte und das die Forderung von 117,18 € nun fällig sei.
Daraufhin hat mein Freund bei Infoscore angerufen und sich beschwert und auch noch einmal den Sachverhalt erklärt. Infoscore teilte ihm bei diesem Telefonat mit, ich solle einen schriftlichen Widerspruch einlegen und dann würde der Fall noch einmal geprüft werden. Das habe ich dann am 04.08.2009 getan und per Einschreiben verschickt. In diesem Brief habe ich auch nochmals daraufhin gewiesen, dass ich nie eine Fahrpreisnacherhebung erhalten habe (weder im Zug noch per Post) und dadurch nicht wusste, dass eine Forderung gegenüber mir besteht. Und dass ich dann auch logischerweise nicht darüber informiert war, innerhalb einer bestimmten Frist meine Fahrkarte vorzuweisen.
Infoscore hat dann am 10.08.2009 geantwortet, dass der Sachverhalt geprüft wurde und die Forderung zu Recht besteht. Die Gesamtforderung bestand dann aus 117,32 €. Mir wurde darin auch mit gerichtlichen Schritten gedroht.
Am 18.08.09 habe ich dann per E-Mail noch einmal widersprochen. Ebenfalls am 18.08. habe ich der Bahn eine E-Mail geschickt, dass ich noch eine Stellungnahme von ihnen warte.
Die Androhung von gerichtlichen Schritten hat dann doch gewirkt und ich habe am 19.08. 10,01€ an Infoscore überwiesen. Am 07.09. habe ich dann nochmals 7,31€ überwiesen.
Die nächste Reaktion von Infoscore kam dann erst wieder am 05.10.09. Darin stand folgendes:
„Wir müssen darauf hinweisen, dass sich das Erhöhte Beförderungsentgelt auf EUR 7,00 ermäßigt, wenn der Fahrgast beim Verkehrsbetrieb innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Kontrolle nachweist, dass er im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte ist. Diese Frist wurde von Ihnen nicht eingehalten und kann nun nicht mehr anerkannt werden.
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass Sie die nachträgliche Vorlage nach Erhalt der ersten Mahnung vom 07.05.2009 vornehmen hätten können.“
Dieser letzte Absatz wurde mir vorher nie mitgeteilt, allerdings hatte ich ja schon selbst eine Kopie der Karte an die Bahn gesendet. Die Gesamtforderung lautet nun auf 100,49 €.
Am 28.10. habe ich wieder eine E-Mail an Infoscore geschrieben, dass ich der Bahn direkt nach Erhalt der Mahnung eine Kopie meiner Karte habe zukommen lassen und dadurch die Frist eingehalten habe.
Am 29.10.2009 habe ich weitere 5,-€ an Infoscore überwiesen.
Am 03.11.2009 kam eine Antwort von Infoscore. In dem Schreiben wurde ich gebeten,
nachzuweisen, wann ich die Zahlungen vorgenommen hatte. Da der Unterschied für mich
nur bei 0,49 € lag (der Schreibfehler war mir da ja noch nicht bewusst), habe ich nicht auf
dieses Schreiben reagiert.
Am 04.12.2009 habe ich wieder 5,-€ an Infoscore überwiesen.
Am 05.12.2009 kam ein Schreiben von einer Rechtsanwaltsgesellschaft Rainer Haas & Kollegen mit folgendem Inhalt:
[…]
Sie sind den Zahlungsaufforderungen des bisher tätigen Inkassounternehmens nicht
nachgekommen. Daher erhielten wir den Auftrag, die Forderung – wenn nötig auch
gerichtlich – geltend zu machen.
[…]
Die Forderung lautet auf einen Gesamtbetrag von 115,55 € (inkl. Auslagenpausschale von
18,30€) und ist zahlbar bis zum 13.12.2009.
Diesem Schreiben habe ich am 14.12.2009 per E-Mail widersprochen.
Am 14.12.2009 habe ich ebenfalls an Infoscore geschrieben, dass ich den Zahlungen nachgekommen bin und habe eine Übersicht meiner Überweisungen beigefügt.
Von Infoscore kam dann keine Antwort mehr, aber von Haas & Kollegen, mit dem Inhalt:
[…], dass die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht wurden. Die getroffenen Regulierungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Sollten diese nicht eingehalten werden, werden wir das Einzugsverfahren fortsetzen.[..]
Allerdings habe ich mit Haas & Kollegen nie eine Regulierungsvereinbarung getroffen.
Was bedeutet der Hinweis auf das Einzugsverfahren? Es setzt doch meine Zustimmung voraus, dass Beträge von meinem Konto abgezogen werden. Solch einem Verfahren habe ich nie zugestimmt.
Ich hatte mich ja schon irgendwie damit abgefunden, dass ich wohl nie eine Stellungnahme von der Bahn erhalten würde und den Betrag vom Inkassobüro bezahlen müsse. Allerdings war dieser Brief von den Rechtsanwälten dann einfach zuviel.
Ich bin immer noch der Meinung, dass diese Forderung ungerechtfertigt ist. Ist das hier der Fall oder ist die Forderung berechtigt und ich kann nur auf eine Kulanz der Bahn hoffen?
Wie soll ich weiter vorgehen? Wie hoch ist die Möglichkeit, dass hier gerichtlich gegen mich vorgegangen wird?