Verlängerte Probzeit und Kündigung in der verlängerten Probezeit
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im Januar diesen Jahres ein Arbeitsverhältnis eingegangen mit einer Probezeit von 6 Monaten, Passus aus dem Arbeitsvertrag: Die ersten 6 Monate- also bis zum 09.07.2006- betrachten wir als gemeinsame Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit Monatsfrist zum Montasende gekündigt werden. Das Probearbeitsverhältnis gilt als befristetes Arbeitsverhältnis.