Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Die Mutterschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Recht, welches für Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dafür ist maßgeblich der Ort der Arbeitsleistung, es sei denn, Sie hätten im Arbeitsvertrag etwas anderes, wie etwa die Anwendung deutschen Arbeitsrechtes, vereinbart.
In Ihrem Vertrag wird offensichtlich auf das Schweizer Recht abgestellt, welches auch im Zweifel gelten würde. Sie haben damit nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Vertrag geregelt bzw. sowweit sich Ansprüche aus Schweizer Recht ergeben. Ob die Formulierungen in Ihrem Vertrag dem Schweizer Recht entsprechen, kann ich nicht beurteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt