Guten Tag,ich habe von dem Finanzamt aus dem Zeitraum 1985-1987 Festsetzungsbescheide für Umsatzsteuer,Sondervorauszahlungen,Lohnsteuer erhalten für einen bereits abgemeldeten Betrieb.Die letzte fruchtlose Pfändung durch das Finanzamt war 1994.Schriftwechsel mit Forderungsaufstellungen existieren aus 1992 u.1997.In der Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren ist es 2006 erneut zum Schriftwechsel gekommen,um den zu recht bestehenden Teil der Forderungen(ca.ehem.3800DM)durch eine Vergleichszahlung abzubauen.Das Finanzamt besteht jedoch auf den Gesamtbetrag(ca.50.000,-€).Von den ehem.17 Gläubigern konnten 13 in den vergangenen Wochen im Zuge der aussergerichtlichen Schuldenregulierung durch Zahlung von Vergleichsbeträgen zum Verzicht auf die jeweiligen Restforderungen sowie Herausgabe des Schuldtitels bewegt werden.Meinem Antrag bei dem Finanzamt auf aussergerichtliche Schuldenbereinigung mit meinem Angebot 1500,-€ als Vergleichssumme zu zahlen wurde nicht zugestimmt. Wenn aber die Forderungen verjährt wären,könnte ich mit den restlichen 3 Gläubigern sicher auch eine Einigung erzielen und wäre dann ohne Verfahren diese Altlasten los.Bitte erkären Sie mir die möglichen Wege in Bezug auf die Forderungen von dem Finanzamt.Danke.