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Frage: Bilanz, buchungen

29. Juli 2006 02:45 |
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Steuerrecht


Hallo, ich habe Probleme mit der Steuererklärung die ich am 1.8.06 abgeben soll. Zum Sachverhalt:

Ich habe mich 05/04 Selbstständig gemacht (Kiosk) – und habe meine Steuern am Anfang von einem Steuerberater machen lassen – von dem ich mich dann getrennt habe. Daraufhin hat keine Schwester ( Steuerfachgehilfing, ihr Lebensgefährte ist Wirtschaftsprüfer ) die Steuern ab 02/05 übernommen. Dazu gehörte auch die Meldung der Umsatzsteuern an Finanzamt.
Ich habe nach Rücksprache mit ihr ein Kassenbuch geführt, bei dem es Aufgrund unkenntnis meinerseits zu einem „unerklärlichen“ Überschuss kam. Bedeutet konkret, wir haben mehr Geld (in einigen Monaten) auf das Girotkonto eingezahlt wie wir laut Kassenbuch Tagesumsätze hatten. Dies konnten wir uns lange nicht richtig erklären – deshalb hat der Steuerberater diesen „überschuss“ in den jeweiligen Monaten als sog. „Partyservice“ verbucht.
Wie sich nun nach vielen Gesprächen herausgestellt hat, ist dieser „überschuss“ dadurch zu erklären, dass wir im laufe des Jahres 2005 öfters Privates Geld mit eingezahlt haben um die Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Da ich nicht wusste dass solche Einzahlungen gesondert erfasst werden müssen, wurde das Geld jeweils mit den normalen Tageseinnahmen eingezahlt.

Ich habe nun 1 Frage:

1.) Meine Schwester behauptet mir gegenüber, die von ihr inzwischen als „Partservice“ gebuchten Umsätze ( die zum grossteil Privateinlagen sind ) seien quasi „so“ und können nicht mehr „rückgängig“ oder „korrigiert“ werden. Die Steuererklärung für 2005 wurde noch nicht abgegeben und nach meinem Wissensstand ist sie auch noch nicht „fertig“ und es wurden im laufe des Jahres nur die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben…

Frage: Kann das noch korrigiert werden? Wenn ja, ich befürchte meine Schwestern wird das nicht machen – gibt es einen weg für mich dies zu tun? Einen SB für eine komplett neue Steuererklärung zu beauftragen ist Wirtschaftlich nicht lohnend ( Kosten vs. Nutzen + Kiosk ist inzwischen geschlossen)

Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage bezüglich Ihrer Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2005.

Zunächst einmal können Sie die einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen auch im Nachhinein noch korrigieren, solange Sie die Jahreserklärung nicht abgegeben haben.

Sie müssen jedoch die einzelnen monatlichen Voranmeldungen quasi neu einreichen und mit der Kennziffer 1 auf dem jeweiligen Formular als korrigierte Meldung kennzeichnen.

Dadurch machen Sie dem Finanzamt gegenüber deutlich, dass Sie Ihre Voranmeldungen korrigieren wollen.

Hierbei müssen Sie aber vorher genau schauen, in welchen Monaten Sie Geld in Ihr Unternehmen reingeschossen haben, um dann den jeweiligen MOnat zu korrigieren.

Sie müssen hier jedoch mit Nachfragen seitens des Finanzamtes rechnen. Da Sie nun aber nachweisen können, dass Sie private Einlagengetätigt haben, dürfte das kein Problem darstellen.

Sie können die korrigierten Voranmeldungen über das Elster- Programm des Finanzamtes selber bequem am PC ausfüllen und per Internet dem Finanzamt zukommen lassen. Ansonsten müssen Sie sich die Voranmeldungsformulare beim Finanzamt besorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt

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