Auskunft über Vorstrafen von Polizei an Arbeitgeber
vom 24.12.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Dieses Auskunftverhalten hat letztlich auch meine Kündigung verursacht. ... Jetzt zu den Fragen: Der Arbeitgeber hat von mir bei der Einstellung kein Führungszeugnis verlangt, ist es rechtens dass die Polizei da jetzt einfach so Daten aus dem Polizeicomputer und eines laufenden Ermittlungsverfahrens weitergibt die eine Kündigung verursachen und wo ist da eigentlich die Resozialisierung geblieben?