Abweichend war eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach Abnahme vereinbart; bei Abnahme hatte der Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft von 5 vH der Auftragssumme zu liefern; - während der Bauphase leichte Probleme, wir zahlen dennoch nachweislich immer pünktlich; - Abnahme Ende Juli 2004: Gerüchte über bevorstehende Insolvenz des AN, seitenlanges Protokoll über nicht erbrachte und fehlerhafte Leistungen (Haus allerdings nutzbar), insbesondere war seitens AN die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsbürgschaft nicht (nicht) vorgelegt worden; - Schlussrechnung vom 18. ... August 2004 erneuern und zur Mängelbeseitigung auffordern; - am 21.10.2004 Eingang eines Schreibens des Insolvenzverwalters: ich solle umgehend die Rechnung des AN vom 18.8.2004 (s.o.) überweisen; - am 22.10.2004 nachweisbar Anruf durch mich beim Insolvenzverwalter: man teilte mir mit, meine Einwände und Schreiben seien bekannt, ich solle (wörtlich) auf das Schreiben des Insolvenzverwalters nicht reagieren, man würde eine Stellungnahme des Geschäftsführers des insolventen AN anfordern und sich dann bei mir melden; - am 10.11.2004 erkundigte (habe Nebenstellenauswertung als Nachweis) ich mich erneut telefonisch nach dem Sachstand; es gebe nichts Neues. - danach herrscht Funkstille; wir hatten das Haus vermietet, lebten im Ausland, gleichwohl war unsere Adresse dem Insolvenzverwalter bekannt; - im August 2007 ziehen wir in das den ganzen Ärger auslösende Haus ein; stellen so nach und nach weitere Schäden fest (z.B. sich ablösende Fliesen, Risse, zugige Rolladenkästen); wir unternehmen bisher nichts. - am 27.12.2007 stellt Insolvenzverwalter über Bevollmächtigten Antrag auf Mahnbescheid, der mir gestern zugestellt wurde. ... Dürfte er z.B. die fiktiven Kosten der fehlenden Gewährleistungsbürgschaft vom Rechnungsbetrag abziehen, obgleich der kurz vor der Insolvenz stehende AN von keiner Bank der Welt eine solche hätte bekommen können, und dann einfach durch Kürzung der Rechnung behaupten, die Gegenleistung (also die Gewährleistungsbürgschaft) sei erbracht?