Wegerecht/Leitungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
An einer öffentlichen Strasse liegen hintereinander die Grundstücke A und B. ... Beide Grundstücke gehörten bis 2009 dem Eigentümer von B. ... Als Rechtsnachfolger von B bin ich jetzt mit dieser unklaren Situation konfrontiert und behaupte zunächst, dass B das vordere Grundstück A niemals ohne Einräumung einer Grunddienstbarkeit für Leitungen verkauft hätte, wie sollte schließlich das Haus versorgt werden?