Sehr geehrte Ratsuchende,
da Sie im Grundbuch vermutlich zu 1/2 als Miteigentümerin stehen, steht Ihnen auch die Hälfte des Hausgrundstückes zu. Einigt man sich nicht, bleibt nur die Teilungsversteigerung und das Haus wird zwangsversteigert.
Einigt sich hinsichtlich der Erlösverteilung dann immer noch nicht, muss das Gericht entscheiden und dabei werden Ihre 10.000 € vermutlich zur Hälfte zu berücksichtigen sein; das hängt von den Gesamtumständen und Billigkeitsgesichtspunkten ab.
Die Aussage Ihres Freundes ist daher unrichtig - weigert er sich weiterhin zum Ausgleich, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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Diese Antwort ist vom 02.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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02.08.2018
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14:12
Antwort
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