Ich beziehe eine BU-Rente da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben darf und das schon seit 1999.Da ich im März arbeitslos geworden bin und ich auch nur 499€ erhalten habe, bin ich davon ausgegangen das ich meine Rente auch noch in voller höhe weiter erhalte.Jetzt schreibt mir die LVA Sachsen und teilt mir mit, das ich meine Hinzuverdienstgrenze überschritten hätte, in voller Höhe von 1014€, da sie mir ein Bemessungsentgeld von 1088€ zu Grunde legen. Meine Frage: Wieso wird das Bemessungsentgeld täglich von 36,28€ angerechnet, wenn mein Leistungsentgeld nur 27,74€ beträgt? Laut diesem Bescheid von der LVA muß ich 2261,73€ zurückzahlen.