Veräußerungsgewinn / Immobilie
vom 18.1.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Das Finanzamt ist der Meinung, dass hierbei nur der Kaufpreis zählt und die Spanne zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis mit ca. 30% zu versteuern sei, obwohl ich keinen Gewinn beim Verkauf erzielt habe weil der Verkaufspreis zur Löschung der Grundschuld gedient hat.