Guten Tag, wir haben folgenden Fall vorliegen: - Ich, unselbstständiger Arbeitnehmer, war vom 01.01.21 bis 31.03.21 in Deutschland beschäftigt, Einkommen ca. 34 tEUR, bezahlte Lohnsteuer ca. 9 tEUR, Lohnsteuerklasse 3. seit dem 01.04.21 nun im Ausland (Schweiz) als internationaler Wochenaufenthalter beschäftigt, 100% meiner Zeit in der Schweiz vor Ort, Einkommen in 2021 vsl. ca. 100 tCHF, volle Versteuerung in der Schweiz (Tarif: C2N, da Doppelverdiener) - meine Frau seit dem 01.05.21 in einem Midi-Job Monat in Anstellung, davor Hausfrau. ... Wird dann diese Einkunft fiktiv vom Finanzamt für das Jahr 2021 skaliert (Annahme: Bedingte Lohnsteuerrückzahung oder -nachzahlung) oder wird der Lohnsteuersatz so berechnet, als hätte ich im gesamten Jahr 2021 nur 34 tEUR verdient (Annahme: Hohe Lohnsteuerrückzahlung an mich) - Zu meiner Frau: Wir haben im April meine Frau auf Lohnsteuerklasse IV umgeschrieben.