Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren Angaben handelt es sich um ein Problem der doppelten Haushaltsführung.
Dies ist in der Lohnsteuerrichtlinie 9.43. geregelt, hier veweise ich Sie aufgrund Ihres Einsatzes auf die Lektüre der Richtlinie, sie ist sehr gut verständlich.
Alle Ihre `Mehraufwendungen` können durch Ihren Arbeitgeber steuerfrei erstatten werden.
Das sind (vereinfacht):
- wöchentliche Heimreisen (= hier können entweder die tatsächllichen Aufwendungen nach der Formel 0,30 € x km oder es kann die Entfernungspauschale angesetzt werden),
- Aufwendungen für wöchentliche Telefongespräche,
- Aufwendungen für die Zweitwohnung (begrenzt), evtl.
- Umzugskosten.
- Zudem die erste (und lezte Fahrt) zur Arbeit
All diese Aufwendungen können Ihnen durch IHren Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden (in Höhe der gesetzlich möglichen Mehraufwendungen = Ihren Werbungskosten).
Wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie einen eigenen Haushalt (in Abgrenzung zu Ihrem Haushalt mit Ihrer Frau, hier sehe ich das größte Problem), brauchen Sie keine Nachweise mehr führen.
Hier fehlen zur Beurteilung die Infos, ob Sie jemals zusammen in der Schweiz mit Ihrer Frau zusammen wohnten und dort `Ihren Lebensmittelpunkt` hatten.
Falls es nicht der Fall war, so können Sie keine Mehraufwendungen geltend machen und müssen das, was Sie von IHrem Arbeitgeber bekommen, versteuern (nach Ihrem Steuersatz).
Was die Besteuerung bei Ihrem Arbeitgeber betrifft, so sind es auf jeden Fall seine Betriebsausgaben, genauer kann ich hier keine Beurteilung treffen, ohne die genaue Situation zu kennen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 24.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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