Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Die abschließenden Erfolgsaussichten einer Klage können im Rahmen einer Ersteinschätzung online nicht beurteilt werden.
Es erscheint jedoch nicht aussichtslos, dass Ihnen ein Kindergeldanspruch zusteht.
Grundsätzlich kommt es für die Einordnung des Kindergeldanspruchs auf die Steuerpflicht des im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland an. Je nachdem kommt ein Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz in Betracht.
Die Einzelheiten des bereits geführten Gerichtsverfahrens sind mir leider nicht bekannt. Sicherlich wäre es schon wichtig zu wissen, warum genau Sie die selbst geführte Klage verloren haben, sprich zumindest die Entscheidungsgründe zu kennen.
Ich empfehle Ihnen daher einen Anwalt hinzuziehen, bei dem Sie alle Unterlagen vorlegen können. Nur so kann die Angelegenheit abschließend beurteilt werden. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht, jedoch kann sich jeder Anwalt in das Thema einarbeiten bzw. hat hier schon entsprechende Kenntnisse. Es ist nicht zwingend so- wie bei Ärzten-, dass man sich nur an einen speziellen Fachanwalt wenden kann. Die juristische Arbeitsweise wird breit in Studium und Referendariat vermittelt, eine Spezialisierung ist nicht Voraussetzung. Wichtig ist neben der Qualifikation vor allem auch, dass Sie persönlich mit dem Anwalt gut klar kommen. Eine Klage ohne Anwalt ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, da man als juristischer Laie nicht nur mit der komplizierten rechtlichen Materie Probleme haben kann, sondern allein schon bei den zu beachtenden Formalien.
Beachten Sie bitte auf jeden Fall, dass nach Ablehnung des Antrags Fristen laufen. Es gibt eine Widerspruchsfrist von einem Monat und nach Erhalt eines Widerspruchsbescheids eine Klagefrist von einem Monat. Diese sind zwingend zu beachten.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mir freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin