Unterhalt Wir planen folgende Passage zum Unterhalt mit in den Vertrag aufzunehmen: "Die Parteien verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt und nehmen den Verzicht gegenseitig an. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass ein Ehegatte Unterhalt für die Betreuung eines Kindes verlangen kann, wegen Krankheit nicht arbeiten kann oder wegen Alters nicht arbeiten kann." Wäre das ausreichend oder müsste der besser verdienende selbstständige Ehepartner den Verzicht auf Unterhalt bei Arbeitslosigkeit, Aufstockungsansprüchen, Ausbildung/Weiterbildung/Umschulung durch zusätzliche Maßnahmen (einmalige Abfindung, Lebensversicherung ect.) abfinden, um eine Sittenwidrigkeit des Vertrages zu vermeiden?