. ----------------------------------------------- Dieses Risiko will der Arbeitgeber nun an die Mitarbeiter weitergeben, indem diese eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen müssen, wenn sie weiterhin dort tätig bleiben wollen: 1) der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei jeder Bestellung darauf hinzuweisen, dass nur ein bestimmtes Produkt geführt wird --> m.E. hinnehmbar, auch wenn man nicht jeden Hinweis dokumentieren kann 2) dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass im Falle eines Verstoßes erheblicher Schaden entstehen kann --> ja, aber Unterlassungserklärung ist den Mitarbeitern nicht bekannt gemacht worden; Strafe soll bei 12.000 € liegen 3) "Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung aus Ziff. 1, so verpflichtet er sich, dem Arbeitgeber den hierdurch entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzten. Hierzu zählen auch die Kosten eines zur Rechtsberatung hinzugezogenen Rechtsanwalts." 4) Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Abmahnung und ggf. auch (außerordentliche) Kündigung folgen können, auch wenn kein Schaden entsteht. ----------------------------------------------- Fragen: - wie können die Mitarbeiter damit umgehen, wenn es Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung ist (es gibt i.d.R. keine Arbeitsverträge)?