Widerufsrecht nicht angekreuzt
vom 31.3.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ein Mietvertrag wurde zwischen den Mietern und mir abgeschlossen, dies war am 11.03.2020. Im Mietvertrag steht die Klausel mit dem Widerufsrecht von 14 Tagen und dem Verzicht darauf, wurde jedoch nicht angekreuzt, da die Mieter den Vertrag mit nach Hause genommen hatten und mir dann nach Durchsicht unterschrieben zurückgeschickt hatten. ... In der Zwischenzeit gab es eine undichte Stelle an einem Heizungsrohr über der besagten Wohnung, weshalb die Mieter nun am 29.03.2020 wegen versteckter Mängel und arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten möchten.