Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Mietvertrag ist tatsächlich schlecht formuliert. Hier dürfte es darauf ankommen, ob der Vertrag individuell ausgehandelt wurde oder es sich um, vom Vermieter gestellte, AGBs handelt.
Wenn es sich um, vom Vermieter gestellte, AGBs handelt, gehen die Unklarheiten bei der Auslegung zu Lasten des Vermieters. § 305c Absatz 2 BGB. Das bedeutet dann, dass Sie kündigen können. Insbesondere weil der Wortlaut des § 5 auch die außerordentliche Kündigung ausschließen würde, was nicht zulässig wäre.
Wenn der Vertrag individuell ausgehandelt wurde, besteht jedoch die Gefahr, dass ein Gericht im Streitfall zu dem Ergebnis kommt, dass Sie den §5 nicht so formuliert hätten, wenn der Kündigungsausschluss nicht für Ihren Vertrag gewollt worden wäre und die Kündigung tatsächlich für 4 Jahre ausgeschlossen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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