Zeitmietvertrag so gültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Für die oben bestimmte Zeit ist das Recht zur ordentlichen, d.h. fristgemäßen Kündigung ausgeschlossen. ... Wird das Mietverhältnis fortgesetzt, gilt für die Kündigung, insbesondere für die Kündigungsfristen, dann das Gesetz. Die Kündigung erfordert Schriftform.