Gerne zu Ihren Fragen:
Wenn - wie Sie schreiben - "in Ihrem Mietvertrag gar nichts über Schönheitreparaturen steht und In dem Paragrafen bzgl. Beendigung des Mietverhältnisses steht ebenfalls nichts über Schönheitsreparaturen"
können sie die Schönheitsreparaturen vergessen, denn das ist von Gesetzes wegen grundsätzlich Sache des Vermieters.
Ebenso auch den Erhalt des Mietobjekts im vertraglich vereinbarten Zustand.
Allerdings ist Ihre Frage "Kann es sein, dass ich diese beiden Wände (die eine dunkel, die andere mit Strukturtapete) renovieren muss "?....
...mit ja zu beantworten, weil die Wohnung unbeschadet der o.g. gesetzlichen Essentials, "besenrein" so zurückzugeben ist, wie Sie sie übernommen haben. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen