Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kaution Auszahlung bei Verkauf des Pferdes

25. Februar 2022 12:59 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


22:52

Sehr geehrte Damen und Herren,

In meinem Haltergemeinschaft Einstellervertäg habe ich festgehalten:

„Der Einsteller hinterlegt eine Sicherheit in Höhe einer Monatsvergütung, diese wird nicht wieder ausbezahlt sondern mit dem letzten Einstellmonat verrechnet."

Kündigungsfrist:
„Grundsätzlich ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.

Nun meine Frage:

Muss ich bei Verkauf eines Einstellpferdes die Kaution zurückzahlen (auszahlen) und ist eine Kündigung per WhatsApp Rechtskräftig die aber zum Regulären Kündigungsfdatum ( mit dem 1 Monat Kündigungsfrist) 01.04.22 ausgestellt wurde mit der Aussage Fristgerecht und nicht das Datum des Auszuges des Pferdes 23.02.22 angegeben wurde (was dann ja einer Außerordentliche Kündigung wäre) oder?

Vielen Dank

25. Februar 2022 | 13:25

Antwort

von


(1782)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

das Gesetz sieht für die Kündigung von Einstellerverträgen keine besondere Form vor, da die Rechtsprechung diese als Verwahrverträge ansieht.

Soweit der Vertrag also ebenfalls keine besondere Form vorsieht, kann auch eine Kündigung per WhatsApp erfolgen.

Die Kaution ist zurückzuzahlen, wenn keine Verrechnung -wie im Vertrag vorgesehen- vorgenommen wurde.

Insoweit muss der Verwahrer überprüfen, ob der Betrag für den letzten Monat einging.

War dies der Fall, muss die Kaution ausgekehrt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. März 2022 | 21:29

Vielen Dank für ihre Antwort.

Also habe ich das richtig verstanden. Das wenn ein Einsteller sein Pferd Verkauft, das ich auf meinen Kosten sitzenbleibe da ich ihn ab Auszug des Pferdes
zB. 15.02. die Restmiete für 16.-28.02 und die Kauton (die laut Vertrag nicht ausbezahlt sondern nur verrechnet wird) erstatten muss wenn er für Feb. die Stallmiete Bezahlt hat?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. März 2022 | 22:52

Sehr geehrter Fragesteller,

der Einstellervertrag wird nur durch schriftliche Kündigung beendigt, nicht durch Verkauf des Pferdes oder Auszug.

Deshalb muss die Einstellgebühr bis zum Ende des Vertrages bezahlt werden.

Die Kaution kann nur verrechnet werden, wenn die letzte Gebühr für den letzten Monat nicht bezahlt wurde.

So verstehe ich Ihre Vereinbarung.

Deshalb bleiben Sie auch nicht auf den Kosten sitzen.

Notfalls müssen Sie den Einsteller darauf hinweisen, dass es nicht einfach per Verkauf/Auszug geht und höchst notfalls müssen Sie fehlende Gebühren einklagen.



Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1782)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER