Unklare Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag
vom 26.1.2019
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich bin 5,5 Jahre im Unternehmen, welches an keinen Tarifvertrag gebunden ist. Nun gibt es in meinem Arbeitsvertrag eine Regelung, die wie folgt lautet: "...Es gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende bzw. die verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB, sofern diese eine längere Bindung bewirkt..."