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Einstweilige Verfügung bei gemeinsamen Sorgerecht?

11. September 2006 17:19 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Ich habe gemeisames sorgerecht mit der von mir getrennt lebenden frau nun hat sie zur zeit einen neuen partner ich wollte auf normalen wege durch ein gespräch mich davon überzeugen was für ein mensch das ist und ob ich ihm ruhigen gewissens meine tochter anvertrauen kann diese bitte wurde mir mehrmals verwährt nunja es kam zum streit ich bekam eine eV das ich ihn nicht belästigen soll frage kann ich als sorgeberechtigter eine eV beantragen die ihm den umgang mit meinen kind verbietet bis eine beiderseitige einigung zustande kommt

11. September 2006 | 20:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:


Nach § 1666 IV BGB kann das Familiengericht in Angelegenheiten der Personensorge auch Maßnahmen gegen einen Ditten treffen. Allerdings muss dann das Verhalten des Dritten das Kindeswohl beeinträchtigen und die Eltern die mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit besitzen, die Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich hierfür keine Anhaltspunkte.

Gerne stehe ich für die kostenlose Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2006 | 20:42

danke für die beantwortung meiner frage also habe ich keine möglichkeit mein kind vor einen für mich und dem kind fremden mann zu schützen und kann erst was unternehmen wenn das kind in den brunnen gefallen ist

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Oktober 2008 | 12:05

Keine Antwort auf Nachfrage bei Rücklastschrift!

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