Gehalt im AT-Vertrag - lt. gültigen Tarifgruppen: "Aushilfskraft"
vom 20.11.2014
40 €
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Mein Arbeitsvertrag trägt die Bezeichnung "AT-Vertrag". ... Im Gespräch mit unserem Betriebsrat stellte sich heraus, das meine Position eigentlich über einen normalen Tarifvertrag hätte laufen sollen - der Arbeitgeber und Betriebsrat sich aber über die "Eingruppierung" (mündlich) nicht einigen konnten (Arbeitgeber: EG 3, Betriebsrat: EG 6) Sodass der Arbeitgeber beschloss, das Ganze als außertariflichen Vertrag zu gestalten, um somit die Mitbestimmung des Betriebsrat zu umgehen. ... Klagepunkte m.M.n. wären (ich mache dies zum ersten Mal, bitte haben Sie Nachsicht): - Verstoß gegen TVG § 3 (Tarifgebundenheit) - Verstoß gegen TVG § 4 Abs. 3 (Günstigkeitsprinzip) - Verstoß gegen BetrVG § 99 (Unterrichtung/Einholung Zustimmung Eingruppierung) - Verstoß gegen allgemeingültige Deklaration "außertariflicher Vertrag" ?