Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Was kann sie jetzt tun?"
Die Chefin darauf hinweisen, dass das nachträgliche Ändern des Vertrages einseitig ohne Einverständnis Ihrer Tochter rechtswidrig war.
Widersetzt sich die Chefin der notwendigen Korrektur kann dieser Anspruch durch Klage vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden, wenn die nahtlose Übernahme zum 01.02.14 beweisbar ist.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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