Urlaubsanspruch nach 6 Monaten Beschäftigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 12.05.14 bin ich bei einer Firma beschäftigt. Zu meinem Arbeitsvertrag wurde eine "Arbeitsordnung mit Auszügen aus den Tarifverträgen für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW/Dienstleistungen" unterzeichnet, in der folgendes steht: "2. Der für das Kalenderjahr zustehende volle tarifliche Urlaubsanspruch wird erstmalig nach dreimonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben, es sei denn der Arbeitnehmer befindet sich noch in der Probezeit, spätestens jedoch nach 6 Monaten. 3.