Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im März 2005 gegen meinen Widersacher einen Prozess gewonnen, bei dem das Urteil lautete: Rückabwicklung eines Wohnungskaufs d.h. er nimmt die Wohnung zurück gegen die Summe, (6-stellig) die er mir schuldet.Bezahlt hat er bisher keinen Cent. ... Meine Fragen: 1 Darf ich und ist es sinnvoll das Wohnrecht in dieser Wohnung zu pfänden ? 2 Da ich davon ausgehe, dass er in Zukunft weiter mit Immobilien handeln wird, würde ich gerne wissen ob es IRGENDEINE Möglichkeit gibt in den nächsten Monaten/Jahren regelmäßig Grundbuchauszüge der besagten Grundbuchämter zu erhalten, so dass ich "sofort zuschlagen" kann, wenn er etwas NEues einträgt. 3 Kann ich, da es sich hier um hohe Beträge handelt, auch die Staatsanwaltschaft einschalten, wenn ja wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese sich mit dem Fall beschäftigt ?