Die Zeitfolge beträgt: be Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre Mein Mietvertrag enthält desweitern folgende Klausel: "Bei beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreperaturen innerhalb der oben genannten Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muß er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit BEginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind (bei mir der Fall). ... Das Gesetz enthält auch Vorschriften über den Abschluß von Formular-Mietverträgen.