Folgende Vertragslage (natürlich nur in Auszügen): Vertragsparteien: Vermieter(in): Die Tante meines Vaters Mieter(in): Privatbrauerei X Alter Vertrag aus 1990 (mittlerweile ungültig) "Auf Wunsch der Vermieterin geht das gesamte in dem Gaststättenobjekt einschließlich Kegelbahn befindliche Inventar kostenlos in das Eigentum des Mieters über." Kaltmiete laut Vertrag von 1990: 2.150,00 DM Nachtrag in 2001 zum Vertrag aus 1990 "Die Vertragsparteien treffen folgende Vereinbarungen: Die Privatbrauerei … stellt dem Vermieter zur Durchführung von Renovierungsmaßnahmen und für die Neubestuhlung einen Zuschuss in Höhe von ca. 30.000 EUR zur Verfügung." ... ... Neuer Vertrag aus 2002 (Nachtrag aus 2001 behält ausdrücklich Gültigkeit) "Vermieter vermietet an … auf dem Grundstück … zum Betreiben eines Gastronomiebetriebes mit Bierausschank folgende Räumlichkeiten: 1 Gastraum, 1 Gesellschaftszimmer, 1 Saal, 1 Wintergarten, 1 vollautomatische Kegelbahn, 1 Wirtschaftsküche, 1 Büroraum, 1 gekühlter Bierkeller, 1 Vorratskeller, 1 Papierkeller, Bier- und Kaffeegarten" Es gibt keine speziellen Vereinbarungen, die das Inventar betreffen.