Verstoß gegen Urheberrecht - Strafanzeige angedroht, Gegenstandswert, Schadenersatz
vom 19.12.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Und "echte" Kosten sind kaum angefallen, für den Brief war keine Recherche oder ähnliches nötig. ... Aber müsste meine Frau dann auch sämtliche angefallenen Kosten tragen (Anwaltskosten des Gegners, Reisekosten des gegnerischen Anwalts, usw.)? Wenn nein, würde sich das doch kein vernünftiger Anwalt antun, weil er von vorneherein weiß, dass der zu erzielende Schadenersatz weit unter den eigenen Kosten liegen wird.