Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1) Kann ich gegen diesen Bescheid klagen? Wegen der einmonatigen Frist müsste das allerdings bereits innerhalb der nächsten Woche geschehen.
Dies ist möglich und sollte auch getan werden, zumindest erst einmal um die Frist zu wahren und sodann Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.
2) Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Die Klage hat auch Aussicht auf Erfolg, wenn die Urlaubsemester nicht als Fachsemester gewertet werden. Dies belegt auch schon Ihr Studienausweis, der sie mit dem 8. Fachsemester ausweist. Darüber hinaus wäre es missbräuchlich, Sie in Sicherheit zu wiegen und sodann auch erst noch weiter studieren zu lassen, obgleich nach Auffassung der Universität bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt die Voraussetzungen nicht mehr vorlagen.
3) Selbst falls die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, müsste mich die Universität im Laufe des Verfahrens zu den Prüfungen zulassen und würde diese aufschiebende Wirkung ausreichen, dass ich im Juli meine letzten Prüfungen schreiben könnte?
Dies müsste im Klageverfahren mit beantragt werden. Aber auch hier prüft das Gericht die Erfolgsaussicht, wenn auch nicht in der Tiefe wie bei einer Klage. Deswegen müsste auch hier alles gut vorbereitet werden.
4) Mit welchen Kosten müsste ich rechnen?
Die Gesamtkosten inklusive der Wahrnehmung eines Termins und die Gerichtskosten betragen € 1.363,23.
5) Welche Chancen hätte ich auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Dies hängt von der Erfolgsaussicht im Rahmen einer näheren Prüfung ab, die Ihnen aber nicht abgesprochen werden können.
6) Sollte der beauftragte Anwalt vor Ort sein?
Das ist nicht notwendig. Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite, die auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 08.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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