Verjährung beim Rücktritt vom Kaufvertrag
vom 20.4.2009
30 €
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Dann traten wir im April 2009 schriftlich vom Kaufvertrag zurück, weil der Verkäufer die Reparatur verweigerte. Er schrieb zurück, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich sei, da der Anspruch auf Gewährleistung bereits verjährt sei. Einfache Frage: Unabhängig davon, dass wir das Gewährleistungsrecht "Nachbesserung" (= Reparatur) nachweisbar innerhalb der 1-Jahres-Frist angemeldet haben, kann der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag tatsächlich zurückweisen, weil dieser Rücktritt außerhalb der 1-Jahres-Frist lag?