Fitnessstudio verweigert außerordentliche Kündigung mit einem ärztlichen Attest
Dieses Attest hatte zum Inhalt: „Der genannte Patient befindet sich in meiner ambulanten orthopädischen Behandlung… Aufgrund der genannten Beschwerden wird aus orthopädischer Sicht von der Teilnahme am Fitness-Sport bis auf weiteres dringend abgeraten.“ Am 22.05.2008 schrieb ich dem Fitnessstudio eine außerordentliche Kündigung unter Hinzufügung des ärztlichen Attests. ... Diese teilte mir mit, dass die Kündigung noch in der Rechtsabteilung zur Prüfung vorläge. ... Die vorgelegten Unterlagen reichen für den Nachweis einer außerordentlichen Kündigung nicht aus, da sich hieraus keinerlei konkrete Angaben hinsichtlich eines außerordentlichen Kündigungsgrundes entnehmen lassen.