Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Ein Vertrag kann dann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich die Verhältnisse, die dem Vertragsschluss zugrunde lagen, derart geändert haben, dass es dem Vertragspartner nicht zumutbar ist, an dem Vertrag festzuhalten. Der von Ihnen vorgetragene Grund wird von den Gerichten regelmäßig anerkannt. Zudem hat man Ihnen dies ja auch vorab bestätigt. Allerdings müssten Sie diese Aussage beweisen.
Sofern ein Vertrag aufgrund eines Umzugs außerordentlich gekündigt wird, muss der Kündigende auch den Nachweis erbringen. Ein Studentenausweis reicht hierfür nicht leider nicht aus. Vielmehr ist die Vorlage einer Ummeldebescheinigung notwendig.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Fitnessstudio in Verbindung zu setzen und zu klären, ob man sich mit der Bereitstellung einer anderen Person einverstanden erklärt, die Ihren Vertrag übernehmen würde. Ggf. finden Sie auch eine solche Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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