Räumung eines TG-Stellplatzes bei schweren Verstoß
vom 4.1.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Wenn ich dem nicht nachkäme, müsste ich mit einer Kündigung meiner Wohnung rechnen. ... In meinem Untermietvertrag wird auf die Möglichkeit einer form- und fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug oder schweren Verstößen hingewiesen. Da die Lagerung brennbarer Materialien ein schwerer Verstoß ist, werde ich heute eine fristlose Kündigung mit Aufforderung zur Räumung bis in einer Woche per Einwurfeinschreiben verschicken.