Sachverhalt: Mietbeginn 1.8.1984 – 2 Zimmer, Küche, Bad, 47 qm Erstbezug nach Grundsanierung des Altbaus Die Wohnung wurde im wesentlichen unrenoviert übergeben Vorhanden war -Deckenanstrich -Fußbodenbelag -Anstrich Ölfarbe (soweit erforderlich) an Heizungsrohren Durch uns als Mieter wurde bei Einzug fachmännisch ausgeführt und bezahlt -Tapezieren mit Raufaser -Zuvor teilweises Spachteln der Wände (war als Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten, Vermieter weigerte sich jedoch, die Arbeiten auszuführen) -Anstrich mit hellgelber Dispersionsfarbe in Wohn- und Schlafzimmer sowie Flur und Abstellraum bzw. mit weißer Latexfarbe in Küche Nach einer Mietdauer von knapp 21/2 Jahren erfolgt nun Ende März 2007 der Auszug. ... Heizrohre, der Innentüren, die Grundreinigung der Fenster und Außentüren, das Reinigen von Teppichböden (wenn vorhanden), die Beseitigung von Dübellöchern (nur Bohrung in das Fugenkreuz) bei gefliesten Flächen, Schraubenlöchern, die Beseitigung von ungewöhnlichen Anstrichen und Tapezierungen. 3.Von Beginn des Nutzungsverhältnisses an sind die Schönheitsinstandhaltungen in folgenden Zeitabständen vorzunehmen: > alle drei Jahre:Renovierung von Küchen, Bädern und Dusche > Alle fünf Jahre:Renovierung der Schlaf- und Wohnräume, Flur oder Diele und Toilette(n) >Alle sieben Jahre:Renovierung der übrigen Nebenräume (incl. ... Sind bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses die Schönheitsreparaturen entsprechend dem vorstehenden Fristenplan nicht fällig, so zahlt der Nutzer an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum, sofern nicht der Nutzer die Arbeiten selbst durchführen will oder diese durch einen Dritten veranlasst oder sich nicht ein das Nutzungsverhältnis übernehmender Nachmieter zur Durchführung der Schönheitsreparatur (Übernahme nach BGB) bereit erklärt und hierfür die Kosten übernimmt.“ In dem Schreiben mit der Kündigungsbestätigung schreibt der Vermieter unter anderem: „Da dem Nutzer der Wohnung gem. des o.g.