Kostenbeitrag nach SGB VIII - Anrechnung des Kindergeldes
vom 30.5.2011
65 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Im Ergebnis zeigt sich eine absurde Situation, ich habe als Zahlvater nur Pflichten, keine Rechte an dem Kind gehabt, zahle bei Volljährigkeit nun den gesetzlichen Maximalbeitrag nach Entgeltgruppe 14 aus Nettoeinkommen, während die Kindesmutter sich ohne eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Amt aus der Affäre zieht - unter Mithilfe meines halben Kindergeldanspruchs.