Versicherung will Krankentagegeld erst später berücksichtigen
21.03.2011 16:19
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende Dezember 2010 wurde ich depressiv, wodurch ich länger nicht arbeiten konnte. Erst am 5.3.2011 fing ich wieder an zu 50% zu arbeiten. Und am 19.3.2011 zu 75% für 2 Wochen.
Mein Arbeitgeber zahlt bis zur 6 Woche (7.2.1011), danach sollte die Krankentagegeldversicherung einspringen.
Leider hat mein direkter Vorgesetzter meine Krankmeldung nicht an die Personalabteilung weitergereicht. Dadurch hat mein Arbeitgeber den Lohn nach der 6. Woche weitergezahlt. Auch hat der Arbeitgeber mich dadurch nicht gebeten die Krankmeldungen vom Arzt einzufordern. Dadurch wurde mir auch nicht rechtzeitig bewusst, dass mein Lohn nicht weitergezahlt wurde und ich die Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen musste. Ehrlich gesagt hatte ich andere Probleme in diesem Moment.
Jetzt möchte die Versicherung (Debeka) erst ab dem 10.3. Tagegeld berücksichtigen, obwohl der Arbeitgeber den zuviel bezahlten Lohn ab dem 7.2 zurückfordert (Ende der 6. Woche). Mir fällt also ein Monatslohn aus.
Ich möchte wissen, was ich tun könnte, damit es nicht zu diesem Lohnausfall kommt. Ich weiss das Recht und Ehrlichkeit 2 paar Schuhe sind, aber es kommt mir vor, dass es durch einen Zusammenspiel von Umständen für einen Menschen mit einer Depression fast unmöglich war die Zeiten einzuhalten. Ich bekam ja keinen Impuls, weil der Lohn weitergezahlt wurde.
Vielleicht gibt es irgendwelche Unverhältnismässigkeitsklauseln / Härtefallklauseln im Versicherungsgesetz?
Für alle Deutlichkeit: Ich habe kein Interesse daran, dass man mir die Klauseln der Versicherung in irgend einer Form wiederholt oder bestätigt. Ich bin nur daran interessiert, welche Möglichkeiten es gibt, ab dem 7.2.2011 Krankentagegeld zu bekommen anstelle erst ab dem 10.3.2011.
CHRONOLOGIE
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28.12.2010 - Anfang Krankheit (Depression).
03.01.2011 - Email an Vorgesetzter mit Krankmeldung.
28.02.2011 - Gespräch mit Vorgesetzter, worin er mich bat die Personalabteilung anzurufen und die 50% ab 5.3 vereinbart wurde.
02.03.2011 - Gespräch mit der Personalabteilung, worin sie mir sagten, dass zu viel Lohn bezahlt wurde.
03.03.2011 - Gespräch mit dem Vertreter der Versicherung, worin ich die Sache vorlegte und fragte was ich tun soll.
10.03.2011 - Anruf bei der Service Line der Versicherung, worin ich sagte, ich habe die Unterlagen und wohin soll ich sie schicken. Service Line sagte mir, jemand wird mich kontakieren.
15.03.2011 - Nochmals angerufen bei der Service Line der Versicherung, weil ich immer noch keinen Rückruf bekommen hatte. Mitteilung, ein Brief sei unterwegs.
18.03.2011 - Brief erhalten von der Versicherung, worin sie mir mitteilten, nur ab dem 10.3.2011 das Krankentagegeld zu berücksichtigen.
AUSSCHNITT AUS DEM BRIEF
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"... Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen (MB/KT) und Teil II: Tarif TG mit Tarifbedingungen zugrunde.
Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen (§4 Abs. 7 MB/KT) und uns unverzüglich - spätestens aber innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist - durch Vorlage des Nachweises anzuzeigen (§9 Abs. 1 MB/KT).
Diese festgesetzte Frist findet sich im Tarif TG im Abschnitt III. Tarifbedingungen unter Nr. 6.14. Danach ist uns der Beginn der Arbeitsunfähigkeit spätestens drei Tage nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit durch Vorlage einer vom behandelnden Arzt oder Zahnarzt ausgestellten Bescheinigung - mit Angabe der Diagnose - anzuzeigen.
Bei verspätetem Zugang der Anzeige kann das Krankentagegeld erst vom Zugangstag an gezahlt werden, denn bei Verletzung der in §9 Abs. 1 MB/KT genannten Obliegenheit sind wir nach §10 Abs. 1 MB/KT - mit den in §28 Abs. 2 bis 4
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschriebenen Einschränkungen - im Einzelfall sogar von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Ausgehend vom 7. Februar 2011 (Ablauf der tariflichen Karenzzeit) kätten Sie uns die Arbeitsunfähigkeit bis spätestens 10. Februar 2011 anzeigen müssen. Eine telefonische Meldung erfolgte jedoch erst am 10. März 2010.
Demnach prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankentagegeld ab dem 10.03.2011..."
Trifft nicht Ihr Problem?
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