Grundsteuer-Umlage in Betriebskostenabrechnung
vom 11.3.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Sobald die genannten Fragen nachvollziehbar geklärt sind, werden wir die dann ggfs. noch offenen Forderungen umgehend begleichen. Bis dahin bleiben die Forderungen jedoch offen. ... -Gebäudenutzfläche = Wohnfläche + Teileigentum + Gemeinschaftseigentum Ihre Forderung, dass die Kosten auch auf die Mieter des Teileigentums umgelegt werden, macht wenig sinnig.